Rekrutierungsrahmen FachkräftePfad – keine Arbeitsvermittlung im Sinne des AÜG

Integrations- und Recruiting-Framework (Standardfassung)

1. Rollenverständnis und Systemeinordnung
Der FachkräftePfad ist kein Arbeitsvermittler im rechtlichen Sinne und übernimmt keine Arbeitsvermittlung im eigenen Namen.
Der FachkräftePfad ist ein qualitätsgesichertes Integrations- und Recruiting-Framework, das Prozesse, Standards, Entry Gates und Compliance-Anforderungen für die internationale Fachkräftegewinnung definiert und strukturiert.
Der FachkräftePfad agiert als Framework-Owner, Prozessarchitekt und Qualitätssicherer, nicht als Vertragspartner für Arbeitsverhältnisse.

2. Rolle des FachkräftePfads im Recruiting-Prozess
Im Rahmen des Frameworks übernimmt der FachkräftePfad prozessuale und qualitätssichernde Aufgaben, insbesondere:

  • strukturierte Vorselektion auf Basis definierter Kriterien (z. B. Sprachstand, formale Voraussetzungen, Dokumenten- und Prozess-Readiness),
  • Koordination und Strukturierung von Matching-Prozessen (Profilabgleich, Interviewvorbereitung und -koordination, Prozessbegleitung),
  • Sicherstellung von Transparenz, Fair-Recruitment-Standards und Prozessklarheit.

Diese Leistungen erfolgen unterstützend und empfehlend.
Die finale Auswahlentscheidung, die Einstellungsentscheidung sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen liegen ausschließlich beim Arbeitgeber.
Der FachkräftePfad:

  • schließt keine Arbeitsverträge,
  • gibt keine Einstellungszusagen,
  • schuldet keinen Vermittlungs- oder Beschäftigungserfolg.

3. Abgrenzung zu Arbeitsvermittlung
Der FachkräftePfad handelt nicht als Arbeitsvermittler im eigenen Namen.
Arbeits- oder vermittlungsrelevante Vertragsverhältnisse entstehen ausschließlich zwischen:

  • Arbeitgeber und Kandidat:in (Arbeitsvertrag),
  • Arbeitgeber und ggf. beauftragten Recruitment-Partnern (Dienstleistungs- oder Vermittlungsvertrag).

Der FachkräftePfad ist nicht Partei dieser Verträge.

4. Pre-Qualification-Phase (A1–B1)
Die sprachliche Vorqualifikation bis einschließlich B1 (GER) gilt als vorgelagerte Qualifikationsphase und ist nicht Bestandteil des Recruiting- oder Vermittlungsprozesses im Rahmen des FachkräftePfads. Diese Phase:

  • erfolgt ohne Arbeitgeberbezug,
  • beinhaltet keine Auswahl- oder Einstellungsentscheidung,
  • begründet keinen Anspruch auf spätere Vermittlung.

Etwaige Sprach- oder Qualifizierungsmaßnahmen vor dem Entry Gate erfolgen außerhalb des FachkräftePfads.
Vertrags-, Zahlungs- oder Verpflichtungsverhältnisse, die Kandidat:innen in dieser Phase eingehen, liegen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des FachkräftePfads und begründen keinen arbeits- oder vermittlungsrechtlichen Zusammenhang mit dem FachkräftePfad oder der Inside Culture Academy.

4a. Dropout-Prävention & Lernstabilität (vorgelagerte Vorbereitung)
Kontext und Risikobeschreibung
Erfahrungen zeigen ein signifikantes Abbruchrisiko zwischen den Sprachniveaus A1 und A2. Dieses Risiko ist nicht primär sprachlich bedingt, sondern entsteht durch fehlenden kulturellen Kontext, unzureichendes Systemverständnis sowie unrealistische Erwartungen an Leben und Arbeiten in Deutschland. Reiner Sprachunterricht ohne Orientierung und Sinnbezug führt zu Motivationsverlust und unterbrochener Lernkontinuität. Rolle der ICA – Vorbereitungsinfrastruktur, keine Rekrutierung

Zur Reduzierung dieses strukturellen Risikos stellt die ICA vor dem B1-Entry-Gate systemische Vorbereitungsmaßnahmen bereit, insbesondere:

  • Train-the-Trainer-Programme (Qualifizierung zum Culture & Language Mentor)
  • Eltern-Workshops und Formate zur Erwartungsklärung
  • Kulturelle Orientierung, Systemverständnis und frühe Autonomie-Rahmung, integriert in den Sprachlernprozess

Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung von Lernpfaden, der Reduktion früher Abbrüche sowie der Schaffung von Orientierung und Motivation während der Sprachvorbereitung.

Rechtliche und prozessuale Klarstellung (verbindlich)
Diese Vorbereitungsmaßnahmen:

  • sind nicht Bestandteil des Rekrutierungs- oder Vermittlungsprozesses,
  • beinhalten keine Auswahl, kein Matching, keine Arbeitgeberbeteiligung und keine Arbeitsplatz- oder Einstellungszusagen,
  • begründen keinen Anspruch und keine Erwartung auf eine spätere Beschäftigung,
  • dienen ausschließlich der Sicherstellung von Lernkontinuität und realistischer Vorbereitung bis zum Erreichen des B1-Entry-Gates.

Sie finden vollständig außerhalb des Rekrutierungsframeworks FachkräftePfad statt und berühren weder dessen rechtliche Einordnung noch seine Rolle im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

5. Entry Gate – Beginn des strukturierten Recruitings
Der formale Einstieg in den strukturierten Recruiting-Prozess im Rahmen des FachkräftePfads erfolgt ausschließlich nach Vorlage eines gültigen B1-Sprachnachweises (GER).
Erst ab diesem Zeitpunkt:

  • wird ein Kandidatenprofil in das Framework aufgenommen,
  • beginnen strukturierte Auswahl-, Matching- und Integrationsprozesse,
  • greifen die definierten Fair-Recruitment- und Kostenprinzipien.

6. Fair-Recruitment-Grundsatz (Framework-bezogen)
Im Rahmen des FachkräftePfad-Frameworks gilt:

  • Der FachkräftePfad erhebt keine Gebühren von Kandidat:innen.
  • Der FachkräftePfad ist nicht Empfänger, Organisator oder Abrechner von anwerbungs- oder recruitmentbezogenen Zahlungen durch Kandidat:innen.

Anwerbungs-, Auswahl-, Qualifizierungs- und Integrationsleistungen, die ab dem Entry Gate im Rahmen des Frameworks erfolgen, werden arbeitgeberseitig getragen.
Diese Regelung dient der Umsetzung anerkannter Fair-Recruitment-Grundsätze, ohne den FachkräftePfad in eine Arbeitsvermittlerrolle zu versetzen.

7. Zusammenarbeit mit Recruitment-Partnern
Recruitment-Partner erkennen dieses Framework verbindlich an und verpflichten sich:

  • das B1-Entry Gate als Startpunkt strukturierter Recruiting-Prozesse einzuhalten,
  • Kandidat:innen vor B1 nicht als Placement- oder Vermittlungskandidat:innen zu führen,
  • vor B1 keine Zusagen oder Erwartungen hinsichtlich einer späteren Anstellung zu erzeugen,
  • Transparenz gegenüber Kandidat:innen über Phasen, Rollen und Zuständigkeiten sicherzustellen.
  • Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

8. Verbindlichkeit und Anwendung
Dieses Recruitment Framework ist:

  • Bestandteil aller Recruitment Agreements im FachkräftePfad,
  • verbindlich für alle Partner und Beteiligten,
  • Grundlage für interne Compliance, externe Kommunikation und vertragliche Ausgestaltung.

Leitprinzip (verbindlich)
Der FachkräftePfad vermittelt keine Arbeitsverhältnisse.
Er strukturiert, qualitätssichert und orchestriert Prozesse,
in denen faire internationale Rekrutierung stattfindet.