Rekrutierungsrahmen FachkräftePfad

Transparent, fair und klar strukturiert

Der FachkräftePfad der Inside Culture Academy ist ein qualitätsgesicherter Rahmen für die Vorbereitung, Rekrutierung und nachhaltige Integration internationaler Fachkräfte und Auszubildender in Deutschland.

Er schafft Klarheit darüber,

  • in welchem Abschnitt des Prozesses sich eine Person befindet,
  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
  • wer Entscheidungen trifft,
  • welche Leistungen freiwillig genutzt werden können,
  • wer welche Kosten trägt,
  • und wo die Grenzen der jeweiligen Verantwortung liegen.

Unser Ziel ist ein nachvollziehbarer, fairer und verlässlich strukturierter Prozess für Kandidat:innen, Arbeitgeber und internationale Rekrutierungspartner.

1. Unsere Rolle

Die Inside Culture Academy entwickelt, strukturiert und qualitätssichert internationale Rekrutierungs- und Integrationsprozesse.

Abhängig vom jeweiligen Auftrag können unsere Leistungen insbesondere umfassen:

  • allgemeine Bildungs- und Vorbereitungsangebote,
  • vorläufige Profil- und Dokumentenprüfungen,
  • Einschätzung der grundsätzlichen Prozessreife,
  • Koordination von Kandidatenprofilen und Arbeitgeberbedarfen,
  • Vorbereitung und Begleitung von Interviews,
  • kulturelle und kommunikative Vorbereitung,
  • Vorbereitung auf Ausbildung und Beschäftigung in Deutschland,
  • Vorbereitung von Arbeitgebern, Führungskräften und Teams,
  • betriebliches Onboarding,
  • Feedback, Monitoring und Konfliktprävention,
  • langfristige Integrations- und Bindungsbegleitung.

Die konkrete Gewinnung und Betreuung von Kandidat:innen kann durch vertraglich eingebundene Rekrutierungspartner erfolgen.

Die Inside Culture Academy trifft keine Einstellungs- oder Ausbildungsentscheidung und schließt keine Ausbildungs- oder Arbeitsverträge im Namen eines Arbeitgebers.

Die finale Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber.

Kammern, Anerkennungsstellen, Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und andere zuständige Institutionen treffen ihre Entscheidungen unabhängig. Ihre Entscheidungen können weder von der Inside Culture Academy noch von einem Rekrutierungspartner vorweggenommen oder garantiert werden.

2. Der Prozess in drei Schritten

Der FachkräftePfad unterscheidet drei klar voneinander abgegrenzte Schritte:

1. Vorbereitung und Qualifizierung

Allgemeine Bildung, Sprache, kulturelle Orientierung und Vorbereitung auf das Leben, Lernen und Arbeiten in Deutschland.

2. Konkreter Arbeitgeberprozess

Zuordnung zu einem konkreten Arbeitgeberbedarf, Profilabgleich, Kandidatenvorstellung, Interviews und Auswahl durch den Arbeitgeber.

3. Vertrag und Integration

Vorbereitung auf Einreise und Arbeits- oder Ausbildungsbeginn, betriebliches Onboarding und langfristige Integrationsbegleitung.

Diese drei Schritte unterscheiden allgemeine, arbeitgeberunabhängige Bildung klar von einem konkreten Arbeitgeberprozess und der anschließenden betrieblichen Integration.

3. Vorbereitung und Qualifizierung

Vor Beginn eines konkreten Arbeitgeberprozesses können Kandidat:innen freiwillig allgemeine Bildungs- und Vorbereitungsangebote nutzen.

Diese können unter anderem folgende Themen umfassen:

  • deutsche Sprache,
  • kulturelle Orientierung,
  • Kommunikation und Arbeitskultur,
  • Verständnis des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems,
  • allgemeine Berufs- und Ausbildungsorientierung,
  • Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten in Deutschland.

Diese Angebote besitzen einen eigenständigen Bildungswert. Ihr Nutzen besteht unabhängig davon, ob später ein konkreter Arbeitgeberprozess entsteht.

Die Angebote sind nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und beinhalten keine Zusage für ein Interview, eine Vermittlung, einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung.

B1 als sprachliche Einstiegsvoraussetzung

Für die Prüfung zur Aufnahme in den qualifizierten Kandidatenpool setzt der FachkräftePfad grundsätzlich einen gültigen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 voraus.

B1 bestätigt eine grundlegende sprachliche Prozessreife. Der Nachweis bedeutet jedoch noch nicht, dass

  • bereits ein konkreter Arbeitgeber beteiligt ist,
  • eine Vorstellung bei einem Arbeitgeber erfolgt,
  • ein Interview zugesagt wurde,
  • eine Arbeitgeberauswahl stattgefunden hat,
  • oder ein Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz angeboten wird.

B1 ist ein interner Qualitätsstandard des FachkräftePfads. Abweichende Anforderungen eines Arbeitgebers, eines Ausbildungsberufs, einer Behörde oder eines Visumverfahrens bleiben unberührt.

Qualifizierter Kandidatenpool

Nach Erreichen der sprachlichen Einstiegsvoraussetzung kann ein Profil für den qualifizierten Kandidatenpool geprüft werden.

Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Sprachstand,
  • schulische oder berufliche Qualifikation,
  • fachlicher Hintergrund,
  • Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben,
  • Dokumentenbereitschaft,
  • Motivation und aktive Mitwirkung,
  • realistische berufliche Zielsetzung.

Die Aufnahme in den Kandidatenpool bedeutet nicht, dass bereits ein konkreter Arbeitgeberprozess besteht.

Sie begründet keinen Anspruch auf eine Arbeitgebervorstellung, ein Interview, eine Vermittlung, einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung.

Für die reine Prüfung eines Profils oder die Aufnahme in den qualifizierten Kandidatenpool wird keine Vermittlungs- oder Aufnahmegebühr von Kandidat:innen erhoben.

4. Konkreter Arbeitgeberprozess

Der konkrete arbeitgeberbezogene Prozess beginnt erst, wenn ein tatsächlicher Arbeitgeberbezug besteht.

Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn

  • ein konkreter Personal- oder Ausbildungsbedarf vorliegt,
  • ein Arbeitgeber oder ein arbeitgeberfinanziertes Projekt den Prozess beauftragt hat,
  • ein Kandidatenprofil diesem konkreten Bedarf zugeordnet wird,
  • und die betroffene Person der Teilnahme am Prozess sowie der erforderlichen Profilweitergabe zugestimmt hat.

Der konkrete Arbeitgeberprozess kann insbesondere umfassen:

  • Abgleich des Profils mit dem Arbeitgeberbedarf,
  • Kandidatenvorstellung,
  • arbeitgeberspezifische Auswahl,
  • Vorbereitung und Koordination von Interviews,
  • Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Kandidat:in,
  • Klärung fachlicher und betrieblicher Anforderungen,
  • Vorbereitung auf den konkreten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz,
  • Unterstützung bei vertraglichen und administrativen Folgeschritten.

Die Inside Culture Academy und beteiligte Rekrutierungspartner können den Prozess vorbereiten, koordinieren und fachlich begleiten.

Die finale Entscheidung darüber, welche Person ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsangebot erhält, trifft ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber.

5. Vertrag und Integration

Nach Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags beginnt beziehungsweise intensiviert sich die konkrete Vorbereitung auf Einreise, Betrieb und Ausbildungs- oder Arbeitsbeginn.

Diese Begleitung kann insbesondere umfassen:

  • Vorbereitung vor der Einreise,
  • Vorbereitung auf Ankunft und erste Orientierung in Deutschland,
  • Vorbereitung auf den konkreten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz,
  • kultureller und kommunikativer Transfer auf den jeweiligen Betrieb,
  • Vorbereitung des Arbeitgebers, der Führungskräfte und des Teams,
  • strukturiertes betriebliches Onboarding,
  • Begleitung während des Ausbildungs- oder Arbeitsstarts,
  • Feedback und Monitoring,
  • Unterstützung bei Missverständnissen und Konflikten,
  • Integrations- und Bindungsbegleitung.

Diese Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder einem anderen B2B-Auftraggeber finanziert.

Der Abschluss eines Vertrags begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis des Visa-, Anerkennungs-, Einreise- oder Integrationsprozesses.

6. Freiwillige Bildungs- und Vorbereitungsprogramme

Unabhängig von einem konkreten Arbeitgeberprozess bietet die Inside Culture Academy eigenständige Bildungs- und Vorbereitungsprogramme an.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • AzubiSuccess Foundation,
  • PflegeSuccess Foundation,
  • CareerSuccess,
  • „The Hidden Rules of German Culture“,
  • sowie die didaktische Lernumgebung CORE.

Diese Angebote vermitteln allgemeine kulturelle, kommunikative, arbeitsbezogene oder berufliche Kompetenzen.

Für kostenpflichtige Bildungsprogramme gelten folgende Grundsätze:

  1. Die Teilnahme ist freiwillig.
  2. Das Programm besitzt einen eigenständigen Bildungswert.
  3. Das Angebot ist nicht an einen konkreten Arbeitgeber gebunden.
  4. Die Zahlung erfolgt ausschließlich für die beschriebene Bildungsleistung.
  5. Die Teilnahme garantiert keine Vermittlung, keine Arbeitgebervorstellung, kein Interview und keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
  6. Die Teilnahme führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Behandlung in einem späteren Arbeitgeberprozess.
  7. Der Erwerb eines Programms ist keine Vermittlungs-, Aufnahme- oder Erfolgsgebühr.
  8. Ein kostenpflichtiges Bildungsprogramm ist nicht die Gegenleistung dafür, einem Arbeitgeber vorgestellt zu werden.
  9. Wird eine bestimmte Vorbereitung innerhalb eines konkreten Arbeitgeberprozesses verpflichtend vorausgesetzt, wird diese arbeitgeberbezogene Leistung nicht den Kandidat:innen berechnet.

Zulassung zu einem Bildungsprogramm

Die Inside Culture Academy kann vor der Aufnahme in ein begrenztes Bildungsprogramm eine vorläufige Profilprüfung durchführen.

Eine Zulassung bestätigt ausschließlich, dass eine Person nach vorläufiger Einschätzung die Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Bildungsprogramm erfüllt.

Sie ist keine verbindliche Bestätigung

  • der Eignung für einen bestimmten Arbeitgeber,
  • der Eignung für einen konkreten Ausbildungsberuf,
  • der Anerkennung eines Schul- oder Berufsabschlusses,
  • der Erfüllung aller Visa- oder Aufenthaltsvoraussetzungen,
  • oder des erfolgreichen Abschlusses eines späteren Auswahlverfahrens.

Die Zulassung zu einem Bildungsprogramm ist insbesondere keine Auswahlentscheidung eines Arbeitgebers, einer Kammer, einer Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle.

7. Kandidatenschutz und Kosten

Innerhalb eines konkreten arbeitgeberbezogenen Prozesses tragen Kandidat:innen keine Kosten für

  • Rekrutierung oder Ausbildungsvermittlung,
  • Aufnahme in ein konkretes Arbeitgeberprojekt,
  • Profilabgleich und Kandidatenvorstellung,
  • Matching und Arbeitgeberauswahl,
  • Interviewkoordination,
  • arbeitgeberspezifische Vorbereitung,
  • arbeitgeberbezogenes Prozessmanagement,
  • betriebliches Onboarding,
  • oder Integrationsbegleitung.

Kandidat:innen werden keine versteckten, indirekten oder erfolgsabhängigen Rekrutierungsgebühren berechnet.

Arbeitgeberfinanzierte Rekrutierungs- oder Integrationskosten werden nicht nachträglich durch

  • Kautionen,
  • Lohn- oder Gehaltsabzüge,
  • Rückzahlungsverpflichtungen,
  • Bindungszahlungen,
  • oder Vertragsstrafen

auf Kandidat:innen übertragen.

Kostenpflichtige Bildungsangebote müssen vor Vertragsabschluss verständlich beschrieben werden. Preis, Leistungsumfang, Laufzeit und gegebenenfalls geltende Widerrufs- oder Rücktrittsbedingungen werden transparent dargestellt.

8. Keine doppelte Berechnung identischer Leistungen

Eine identische Bildungs- oder Vorbereitungsleistung wird nicht ohne nachvollziehbare Abgrenzung sowohl gegenüber Kandidat:innen als auch gegenüber Arbeitgebern berechnet.

Hat eine Person bereits selbst einen Zugang zu einem allgemeinen Bildungsprogramm erworben, wird dieser bestehende Zugang einem späteren Arbeitgeber nicht erneut als neu bereitgestellte Einzelleistung berechnet.

Der Arbeitgeber finanziert in diesem Fall ausschließlich zusätzliche arbeitgeberbezogene Leistungen, beispielsweise:

  • den Transfer auf den konkreten Arbeitgeber,
  • die Vorbereitung auf den konkreten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz,
  • Interview- und Auswahlbegleitung,
  • Vorbereitung des Betriebs und des Teams,
  • betriebliches Onboarding,
  • Feedback und Monitoring,
  • Konfliktprävention,
  • Integrations- und Bindungsbegleitung.

Besitzt eine Person bei Beginn des konkreten Arbeitgeberprozesses noch keinen erforderlichen Bildungszugang, kann dieser transparent und ausdrücklich durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Ein bereits vorhandener Bildungszugang kann später als didaktische Grundlage genutzt werden, ohne ihn erneut als neu erbrachte Leistung zu berechnen.

9. Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse

Eine vorläufige Einschätzung oder Profilprüfung durch die Inside Culture Academy dient ausschließlich der Beurteilung, ob eine Person grundsätzlich für

  • ein Bildungsprogramm,
  • den qualifizierten Kandidatenpool,
  • oder eine weitere Prozessprüfung

infrage kommt.

Die Inside Culture Academy gibt keine verbindliche Zusage hinsichtlich

  • einer Arbeitgebervorstellung,
  • eines Interviews,
  • einer Vermittlung,
  • eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags,
  • der Anerkennung einer Qualifikation,
  • eines Visums oder Aufenthaltstitels,
  • oder der Einreise nach Deutschland.

Die finale Auswahl- und Einstellungsentscheidung trifft der jeweilige Arbeitgeber.

Kammern, Anerkennungsstellen, Behörden und Auslandsvertretungen entscheiden unabhängig im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit.

10. Keine Erfolgs- oder Ergebniszusage

Die Teilnahme an einem Bildungsprogramm, die Aufnahme in den qualifizierten Kandidatenpool oder die Teilnahme an einem konkreten Arbeitgeberprozess begründet keinen Anspruch auf

  • Vorstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber,
  • Einladung zu einem Interview,
  • Vermittlung,
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag,
  • Anerkennung eines Abschlusses,
  • Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels,
  • Einreise nach Deutschland,
  • oder einen bestimmten zeitlichen Prozessverlauf.

Die Inside Culture Academy schuldet keinen Vermittlungs-, Einstellungs-, Anerkennungs-, Visa-, Einreise- oder Integrationserfolg.

Auch bei sorgfältiger Vorbereitung können Entscheidungen, Zeitabläufe und Ergebnisse durch Arbeitgeber, Behörden, Kammern, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretungen oder andere Dritte beeinflusst werden.

11. Transparenz während des Prozesses

Kandidat:innen sollen jederzeit nachvollziehen können,

  • in welchem Abschnitt des Prozesses sie sich befinden,
  • ob bereits ein konkreter Arbeitgeber beteiligt ist,
  • welche Stelle die nächste Entscheidung trifft,
  • welche Leistungen freiwillig sind,
  • welche Kosten entstehen,
  • und wer diese Kosten trägt.

Eine allgemeine Vorbereitung, die Aufnahme in den Kandidatenpool und ein konkreter Arbeitgeberprozess werden gegenüber Kandidat:innen klar voneinander unterschieden.

Unklare Zahlungsaufforderungen, Vermittlungsversprechen oder Kostenangaben sollten vor einer Zahlung unmittelbar mit der Inside Culture Academy geklärt werden.

12. Datenschutz und Profilweitergabe

Personenbezogene Daten, Dokumente und Kandidatenprofile werden nur für festgelegte Zwecke und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Eine Weitergabe an einen Arbeitgeber oder einen anderen beteiligten Partner erfolgt nur auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, mit Zustimmung der betroffenen Person.

Eine Zustimmung zur Profilweitergabe ist

  • keine Zustimmung zu einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag,
  • keine Bestätigung einer Arbeitgeberauswahl,
  • und keine Garantie für ein Interview oder eine Einstellung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Inside Culture Academy.

13. Rechtlicher und vertraglicher Hinweis

Dieser Rekrutierungsrahmen beschreibt die allgemeinen Prozess-, Kosten- und Transparenzgrundsätze des FachkräftePfads.

Er ersetzt nicht

  • einen individuellen Bildungs- oder Teilnahmevertrag,
  • eine Vereinbarung mit einem Arbeitgeber,
  • eine Vereinbarung mit einem Rekrutierungspartner,
  • einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag,
  • eine Rechtsberatung,
  • oder die Entscheidungen zuständiger Behörden und Institutionen.

Für einzelne Angebote und Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Vertragsbedingungen, Teilnahmebedingungen und Datenschutzinformationen.

Zwingende gesetzliche Vorschriften haben stets Vorrang.

Aus diesem Rekrutierungsrahmen allein entsteht kein Anspruch auf Teilnahme, Aufnahme in den Kandidatenpool, Arbeitgebervorstellung, Interview, Vermittlung, Vertragsabschluss, Anerkennung, Visum oder Einreise.

Unser Leitprinzip

  • B1 ist grundsätzlich die sprachliche Einstiegsvoraussetzung für die Prüfung zur Aufnahme in den qualifizierten Kandidatenpool.
  • Ein konkreter Arbeitgeberprozess beginnt erst, wenn ein tatsächlicher Arbeitgeberbedarf besteht und ein Kandidatenprofil diesem Prozess zugeordnet wird.
  • Nach Vertragsabschluss beginnt die konkrete Vorbereitung auf den Betrieb und die langfristige Integrationsbegleitung.
  • Kandidat:innen können freiwillig eigenständige Bildungsleistungen erwerben. Sie bezahlen jedoch nicht für Rekrutierung, Ausbildungsvermittlung, Matching oder die Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
  • Eine identische Leistung wird nur einmal finanziert.

Stand: Juli 2026